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05 Mai 2022

TRAGBARE LEITERN GEMÄSSE DER EUROPÄISCHEN NORM UNIEN131 - AKTUELLE GESETZGEBUNG

Quali sono le norme in vigore sia italiane che europee per le scale portatili

TRAGBARE LEITERN GEMÄSSE DER EUROPÄISCHEN NORM UNIEN131 - AKTUELLE GESETZGEBUNG
In Italien ist die derzeitige verbindliche Gesetzgebung für alle Leitern der Artikel 113 des G.v.D. 81/2008:
Die aktuelle nationale Gesetzgebung, die den Bau und die Verwendung von tragbaren Leitern am Arbeitsplatz regelt ist das gesetzesvertretende Dekret 81/08, Art. 113. Das betreffende Dekret (sofern nicht Anhang XX Anwendung findet) schreibt dem Hersteller nicht vor, für die Konformitätserklärung ein amtliches Zertifizierungslabor zu beauftragen. Der Hersteller ist nicht nur verpflichtet, dieses Dekret einzuhalten, sondern er übernimmt auch die Verantwortung für die Nichteinhaltung dieses Dekrets.
Der Artikel 113 schreibt vor, dass tragbare Leitern aus geeignetem, dem Verwendungszweck entsprechenden Material hergestellt, als Ganzes, sowie in den einzelnen Bestandteilen ausreichend widerstandsfähig, für die Verwendung angemessen dimensioniert und standsicher sein müssen
Es obliegt dem Hersteller, durch Berechnungen und/oder Prüfungen, zum Beispiel durch Bezugnahme auf eine geeignete, auch von ihm erstellte technische Spezifikation, nachzuweisen, dass er die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten hat. Das G.v.D. 81/08 sieht im Art. 113, Absatz 10 die Abweichung von den baulichen Bestimmungen gemäß Absätzen 3, 8 und 9 für tragbare Leitern gemäß Anhang XX vor.
Die in den Absätzen 3, 8 und 9 genannten baulichen Bestimmungen sind wie folgt:
  • Kapitel 3 legt die Art der Befestigung und die Merkmale der Sprossen von Holzleitern fest
  • Kapitel 8 legt fest, dass über 8 Meter lange Leitern unterbrochen sein müssen
  • Kapitel 9 legt fest, dass Doppelleitern mit einer Kette oder anderen Hilfsmitteln ausgestattet sein müssen, die ein Öffnen der Leiter über die vorgeschriebene Sicherheitsbegrenzung hinaus verhindern.
Der Hersteller, der von den obigen Absätzen abweichen möchte (zum Beispiel ohne Unterbrechung), um die Übereinstimmung der Leitern mit G.v.D. 81/08 zu gewährleisten, kann von den Bestimmungen des Anhangs XX Gebrauch machen.
 
ANHANG XX

Erkennt die Konformität der tragbaren Leitern mit den geltenden Bestimmungen unter folgenden Bedingungen an, sofern alle Bestimmungen von Absatz A Punkt 1 vollständig erfüllt sind:
a) die tragbaren Leitern wurden gemäß der UNI EN 131 Teil 1 und Teil 2 gebaut;
b) der Hersteller liefert die Bescheinigungen, die von einem amtlichen Labor ausgestellt worden sind
c) die Leitern sind mit einem Handbuch mit Beschreibung, Anweisungen, Bescheinigungsnummern und Konformitätserklärung gemäß EN131 ausgestattet

 
KURZ GEFASST:

Der Hersteller hat zwei alternative Möglichkeiten, um die Übereinstimmung der tragbaren Leiter mit dem G.v.D. 81/08 nachzuweisen:
1. Erklärung der Konformität mit G.v.D. 81/08, nachdem er durch Berechnungen und/oder Prüfungen, beispielsweise durch die Anwendung einer von ihm als geeignet erachteten Produktspezifikation oder von UNIEN131 selbst, nachgewiesen hat, dass er alle Anforderungen von Art. 113 des G.v.D. erfüllt hat 81/08.
2. Erklärung der Konformität mit G.v.D. 81/08 (unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung), nachdem er nachgewiesen haben, dass er die gesetzlichen Anforderungen durch die vollständige Anwendung von Anhang XX des G.v.D. 81/08 erfüllt hat.
In diesem Fall muss der Hersteller unter anderem ein amtliches Labor beauftragen, die Einhaltung der Norm UNI EN 131 Teil 1 und Teil 2 zu bescheinigen.
Was die Anwendung der Normenreihe UNI EN 131 Teile 4, 6 und 7 betrifft, so hindert nichts den Hersteller daran, die Konformität der Leiter mit den anwendbaren Normen selbst zu bescheinigen, wobei er stets erklärt, dass die Leiter die Anforderungen des G.v.D. 81/08 für die Verwendung am Arbeitsplatz entspricht, wenn er dies nachgewiesen hat.
Der Hersteller ist zudem berechtigt, von einem Labor bestätigen zu lassen, dass die Leiter den geltenden Normen UNI EN 131 (Teil 1, 2, 4, 6, 7) entspricht.

 
UND WAS IST MIT DER EUROPÄISCHEN NORM UNIEN131?

Die aktuellste Fassung der europäischen Normen UNIEN131 für tragbare Leitern stammt aus den Jahren 2019 (EN131-1 von 2015+A1) und 2017 (EN131-2 von 2010+A2).
Seit dem 1. Januar 2018 werden die Leitern nach ihrer Verwendungsart klassifiziert und geprüft:
• Professioneller Einsatz (für die intensive Nutzung in einem beruflichen Umfeld)
• Nichtprofessioneller Einsatz (für die Verwendung von Benutzern in häuslicher Umgebung und im Heimwerkerbereich)
Neue Versionen von Normen sind niemals rückwirkend; bestehende Leitern, die nach den alten Versionen zertifiziert sind, sind vollkommen legal (wenn sie in gutem Zustand gehalten werden und für den Zweck, für den sie verwendet werden, geeignet sind).

Die Norm UNIEN131-3 (2018) ist die Europäische Norm, die für alle tragbaren Leitern gilt und die Etiketten, Logos sowie Benutzer- und Wartungshandbücher festlegt, die jeder Leiter beiliegen müssen.

 

Von der neuesten Version der europäische Norm UNIEN131 geforderten Prüfungen und Leistungen:
  • 1) Die zusätzliche Prüfung ist der Rutschtest für Leitern, die auf einer Glasplatte mit einer Last von 260 kg (225 kg bei Leitern für den Hausgebrauch) stehen.
Ermöglicht eine strenge Prüfung der Haftung der rutschfesten Füße (Bodenpuffern).
  • 2) Zusätzlich zu den üblichen  Festigkeits-, Biege- und Torsionstests wurde ein neuer Test hinzugefügt, der die Ermüdungsbeständigkeit simuliert
01   Professionelle Leitern 2700N/50.000 Auf-/Abstiegszyklen
02   Haushaltsleitern 2250N/10.000 Auf-/Abstiegszyklen

Nach diesem Test darf die Leiter keine sichtbaren Risse oder Verformungen aufweisen.

  • 3) Bei modularen Leitern mit 2 oder mehr Elementen muss jedes Teilstück, das länger als 3 m ist, fest mit der Leiter verbunden sein, so dass es nicht leicht demontiert und ohne Vergrößerungsvorrichtung verwendet werden kann.
  • 4) Die wichtigste technische Änderung betrifft Anlegeleitern mit einer Höhe von mehr als 3,00 m.

Sie besteht in der Verpflichtung, eine Mindestbreite der Basis zu haben, die proportional zur Höhe der Leiter ist.
Die Art und Weise, wie diese Breite erreicht wird, liegt im Ermessen des Herstellers.

Svelt schlägt zu diesem Zweck sowohl die Standard-Bodenverbreiterung als auch vom Kunden angebrachte Teleskop- oder Klappverbreiterungen vor.

 
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